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Versicherungen

  • Wenn man wegen einer Krankheit lange nicht arbeiten kann
  • Gesetzlich versicherte Angestellte bekommen nach 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit Krankengeld
  • Sinnvoll wenn gesetzliches Krankengeld nicht reicht, oder, wenn man selbstständig ist

Zahlt nur, wenn ein Unfall vorliegt, aus dem eine Invalidität hervorgeht als Einmalzahlung in Bezug auf die gewählte Grundsumme. Dabei muss die Invalidität, von Dauer sein. Als dauerhaft gilt ein Gesundheitsschaden, wenn er voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und keine Besserung zu erwarten ist. Besteht also die Aussicht auf eine vollständige Genesung zahlt die Unfallversicherung nicht.

Wichtige Leistungen
  • Grundsumme min. 100.000 €
  • Todesfallsumme vereinbaren (10.000 € – 20.000 €)
  • Mitwirkungsanteilsklausel ist wichtig: Mitwirkungsanteil muss 100 % sein
  • Abschließung als Jahresvertrag
  • Ist eine Progression festgelegt, so gibt es für den entsprechenden Invaliditätsgrad entsprechend mehr Geld. Ob 350 % oder 500 % sollte mit dem Berater geklärt werden.
Unsinnige Bausteine
  • Krankenhaustagegeld
  • Dynamik: Jedes Jahr wird der Betrag und die versicherten Leistungen angehoben
  • Abschließung mit Beitragsrückgewehr: Die Unfallversicherung ist keine Geldanlage
  • Unfallrente: Ab 50 % Invalidität wird eine monatliche Unfallrente gezahlt. Dies hat nichts mit einer BU zu tun.
  • Darauf achten, dass der Zusatz “Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit” enthalten ist, und das dieser Schutz bis zur vollen Versicherungssumme gilt. So zahlt die Hausrat auch bei fahrlässigem Verhalten.
  • Zusätzlicher Schutz für Schäden durch Brand ergänzen: Schäden durch Rauch und Ruß + Seng- und Schmorschäden.
  • Zusätzlich gegen Überspannungsschäden absichern.
  • 30.11. – Stichtag zum Wechsel der Kfz-Versicherung

    • Zeit nehmen für ausführliche Tarifvergleiche und günstigsten auswählen.
    • Check 24 oder Verivox mit HUK24 vergleichen. Danach neuen Tarif abschließen der dann zum 01.01. beginnt. Danach die alte Kfz-Versicherung kündigen.
  • Merkmale sollten immer richtig angeben werden. Ändert sich ein Merkmal, sollte man die Versicherung darüber informieren. Merkmale werden beim Unfall durch Versicherung geprüft. Achtung bei vorsätzlich falschen Angaben » Vertragsstrafe (Versicherung kann Beitrag rückwirkend fordern). Der Versicherungsschutz bleibt aber auch bei falschen Angaben immer bestehen. Berechnung nach bestimmten Merkmalen:

    • Kilometer pro Jahr
    • Garage, oder Freistellplatz
    • Gemeldete Fahrer pro Fahrzeug
  • Kann die Vollkasko bzw. Teilkasko eingespart werden, weil mein Auto alt ist?

    • Vollkasko: Für selbst verschuldete Unfälle bei neuen Autos sinnvoll. Wenn das Auto min. 5 Jahre alt ist, kann sich auch nur eine Teilkasko lohnen, bzw günstiger sein. Schäden von außen sind dabei abgesichert (Hagel, Wildunfall, Diebstahl). Voll-/Teilkasko machen rund die Hälfte des Gesamtbeitrags aus!
  • Ist das Auto älter als 2 Jahre macht es Sinn einen Tarif ohne Neuwert-Entschädigung zu wählen.

  • Selbstbeteiligung erhöhen (SB, auch Selbstbehalt)! Je länger man keinen Schaden von der Versicherung zahlen (schadensfreie Jahre) lässt, desto niedriger der Beitragssatz.

    • Wenn die Versicherung den Schaden zahlt, wird man in eine schlechtere Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse) zurückgestuft. Dadurch steigt der Beitrag. Die Abstufungssystematik ist bei allen Versicherern unterschiedlich.
    • Kleine Schäden sollten daher selbst gezahlt werden, um eine Abstufung zu vermeiden.
    • Je höher die Selbstbeteiligung (z.B. statt 300 € » 800 €/1.000€), desto niedriger kann der Beitrag sein.
  • Betrag jährlich zählen: Wenn der Vertrag unterjährig gekündigt wird (z.B. durch Verkauf eines Autos), bekommt man den Jahresbeitrag anteilig zurück.

  • Werkstattbindung akzeptieren: Dadurch sucht der Versicherer die Werkstatt aus (oder stellt zumindest Optionen). Der Versicherer handelt mit Werkstatt Rabatte aus, die sie an den Kunden weitergeben. Nur in zwei Fällen lohnt sich keine Werkstattbindung. Erstens: Man wohnt weit draußen auf dem Land und der Weg zur nächsten Partnerwerkstatt ist sehr weit. Zweitens: Man hat ein neues, geleastes oder finanziertes Auto. In dem Fall muss man vermutlich auf eine vom Hersteller autorisierte Werkstatt zugreifen.

  • Nicht zu viele Kilometer angeben: Kilometeranzahl ist realistisch anzugeben, um Geld zu sparen, weil sich dadurch der Beitrag erhöht.

  • Fahrerkreis einschränken: Ehepartner kostet kaum Aufschlag. Aber die Angabe eines beliebigen Fahrerkreises kann schnell hohe Mehrkosten verursachen. Ähnlich verhält es sich beim Eintragen eines Fahranfängers. Es sollten nur die Leute in die Versicherung eintragen sein, die sicher und regelmäßig mit dem Fahrzeug fahren. Neue Fahrer können nachgemeldet werden! In Notsituationen dürfen auch immer Fremde mein Auto fahren (gilt nicht für Betrunkenheit).

    Ein nicht eingetragener Fahrer ist trotzdem versichert. Bei einem Unfall müsste dann aber der Beitrag nachgezahlt werden ggf. führt das zu einer Vertragsstrafe.

  • Erhöhte Decksummen (100 Mio. Euro) sollten enthalten sein

  • Mallorca-Police sollte enthalten sein, damit auch Mietwagen im Ausland gut versichert sind.

  • In der Kaskoversicherung sollte grobe Fahrlässigkeit abgedeckt sein.

  • Marderschäden inkl. Folgeschäden sollten enthalten sein.

  • Erweierte Wildschäden abschließen

  • Kein Rabattschutz wählen: Diese Option gibt an, dass man trotz eines Schadens nicht in eine schlechtere SF-Klasse zurückgestuft wird. Der Rabattschutz ist sehr teuer! Außerdem kann dieser Schutz beim Versicherungswechsel nicht übernommen werden. Diese Option ist eher ein Kundenbindungsinstrument!

Haftpflichtschäden Haftpflichtschäden = Ich verursache den Schaden

  1. Schaden zuerst durch Kfz-Versicherer regulieren lassen. Legt fest wie viel der Schaden kostet.
  2. Bei mittlerer SF-Klasse (SF7 bis SF 40): Kleinere Schäden von 600 € – 800 € (ca. das drei- bis vierfachem des Jahresbeitrags) selbst bezahlen. Darüber hinaus den Versicherer zahlen lassen.
  3. Bei niedriger SF-Klasse (SF1 bis SF7): Schaden immer über Versicherer zahlen lassen. Die Kosten der Rückstufung sind bei den niedrigeren SF-Klassen gering.
  4. Bei hohen SF-Klasse (ab SF40): Schaden immer über Versicherer zahlen lassen. Bei hohen SF-Klassen gehen bei einer Rückstufung nicht viele Prozente an Rabatt verloren.

Vollkaskoschäden Vollkaskoschäden = Schäden am eigenen Auto. Der Unterschied liegt im Gegensatz zur Haftpflicht in der Schadenshöhe!

  1. Schaden zuerst durch Kfz-Versicherer regulieren lassen. Legt fest wie viel der Schaden kostet.
  2. Bei mittlerer SF-Klasse (SF7 bis SF 40): Kleinere Schäden (ca. einen Jahresbeitrags + Beitrag Selbstbeteiligung) selbst bezahlen. Darüber hinaus den Versicherer zahlen lassen.
  3. Bei niedriger SF-Klasse (SF1 bis SF7): Schaden immer über Versicherer zahlen lassen. Die Kosten der Rückstufung sind bei den niedrigeren SF-Klassen gering.
  4. Bei hohen SF-Klasse (ab SF40): Schaden immer über Versicherer zahlen lassen. Bei hohen SF-Klassen gehen bei einer Rückstufung nicht viele Prozente an Rabatt verloren.
  • lohnt sich vor allem bei teuren Reisen
  • lohnt sich für ältere Menschen oder wenn kleine Kinder mitreisen
Immer versichert
  • unerwartete, schwere Erkrankung
  • Todesfall in der Familie
  • schwerer Unfall
  • unerwartete Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft
  • schwerer Schaden am Eigentum
  • unerwarteter Verlust des Arbeitsplatzes
  • Arbeitsplatzwechsel
Nicht in allen Tarifen versichert
  • Bruch von Prothesen
  • Ausfall eines Herzschrittmachers
  • unerwarteter Termin zur Organspende
  • Einreichung der Scheidung
  • Wiederholung einer Prüfung in Schule/Uni
  • unerwartete Adoption eines Kindes
  • erhebliche Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels
  • Quarantänemaßnahmen/leichte Erkrankung aufgrund von Covid-19
  • Für Auslandsreisen sehr wichtig, denn die gesetzliche Krankenversicherung deckt nicht alles ab.
  • Eine gute Versicherung bekommt man schon unter 10 € im Jahr (20 € für Familien).
Darauf sollte man achten
  • Rücktransport „medizinisch sinnvoll und vertretbar“ (besser als nur „notwendig“).
  • Weltweit gültig, inkl. USA/Kanada.
  • Keine/geringe Selbstbeteiligung, 24/7-Notruf.
  • Zahnbehandlung bei Schmerzen, Medikamente, Verbands-/Hilfsmittel abgedeckt.
  • Maximale Reisedauer je Reise: häufig 42/56/70 Tage. Ist die Kreuzfahrt länger, brauchst du eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung (nicht die günstige Jahrespolice).
  • Behandlung an Bord bei Kreuzfahrten: Schiffsarzt ist privat → du zahlst vor Ort, reichst die Rechnung ein. Medikamente/Verbands- und Hilfsmittel sollten mit drin sein.